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Arbeitsschutz in der Zahnarztpraxis
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Der Arbeitsschutz verpflichtet die Praxisleitung, Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln, zu bewerten und Schutzmaßnahmen festzulegen. In der Zahnarztpraxis stehen biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe, Röntgenstrahlung und ergonomische Belastungen im Vordergrund. Grundlage ist eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung, aus der Unterweisungen und Schutzmaßnahmen abgeleitet werden.
Aufbereitung von Medizinprodukten
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Die Aufbereitung von Medizinprodukten umfasst Vorbehandlung, Reinigung, Desinfektion, Spülung, Trocknung, Prüfung, Pflege, Verpackung, Sterilisation, Freigabe und Dokumentation. Die maschinelle Aufbereitung im Reinigungs- und Desinfektionsgerät ist der manuellen vorzuziehen, weil sie validierbar und reproduzierbar ist. Umfang und Verfahren richten sich nach der Risikoeinstufung des Produkts.
Aufklärungspflicht und Einwilligung
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Vor jedem Eingriff muss der Patient über Diagnose, geplante Maßnahme, Risiken, Alternativen und Folgen eines Behandlungsverzichts aufgeklärt werden. Erst die auf dieser Grundlage erteilte Einwilligung macht den Eingriff rechtmäßig. Ohne wirksame Einwilligung stellt auch eine fachlich einwandfreie Behandlung eine Rechtsverletzung dar.
Behandlungsvertrag und Patientenrechte
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Mit dem Patientenrechtegesetz von 2013 wurde der Behandlungsvertrag als eigener Vertragstyp in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen. Er verpflichtet zur Behandlung nach fachlichem Standard, zur Aufklärung, zur Einholung der Einwilligung und zur Dokumentation. Geschuldet wird die fachgerechte Behandlung, nicht der Heilerfolg.
BEMA – Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Der BEMA ist das Abrechnungsverzeichnis für Leistungen bei gesetzlich Versicherten. Er beruht auf dem Sachleistungsprinzip: Der Versicherte erhält die Leistung, die Abrechnung erfolgt über die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Maßstab ist das Wirtschaftlichkeitsgebot, wonach Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.
Datenschutz in der Praxis
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Gesundheitsdaten zählen zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und unterliegen erhöhtem Schutz. Die Praxis muss Verarbeitungszwecke festlegen, Betroffene informieren und technische wie organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen. Ergänzend gilt die ärztliche Schweigepflicht, die vom Datenschutzrecht unabhängig fortbesteht.
Dokumentationspflicht
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Die Behandlungsdokumentation hält Befunde, Diagnosen, Maßnahmen, Aufklärung und Verlauf nachvollziehbar fest. Sie dient der Behandlungssicherheit, der Nachweisbarkeit erbrachter Leistungen und der Beweisführung im Streitfall. Nachträgliche Änderungen müssen als solche erkennbar bleiben.
Festzuschusssystem beim Zahnersatz
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Seit 2005 richtet sich der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung zum Zahnersatz nicht mehr nach der gewählten Versorgung, sondern nach dem erhobenen Befund. Zu jedem Befund gehört eine Regelversorgung, aus deren Kosten der Festzuschuss abgeleitet wird. Wählt der Versicherte eine aufwendigere Versorgung, bleibt der Zuschuss gleich und der Mehrbetrag wird privat getragen.
GOZ – Gebührenordnung für Zahnärzte
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Die GOZ regelt die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen für Privatversicherte und Selbstzahler. Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Punktzahl der Gebührennummer, dem gesetzlich festgelegten Punktwert und einem Steigerungsfaktor. Der Faktor bildet Schwierigkeit und Zeitaufwand der einzelnen Leistung ab.
Gutachterverfahren
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Im vertragszahnärztlichen Bereich prüfen bestellte Gutachter geplante oder erbrachte Leistungen. Das Planungsgutachten beurteilt vor Behandlungsbeginn, ob eine geplante Versorgung notwendig und wirtschaftlich ist; das Mängelgutachten bewertet nachträglich beanstandete Arbeiten. Gutachter werden von Krankenkassen und Kassenzahnärztlicher Vereinigung gemeinsam bestellt.
Haftung und Behandlungsfehler
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Behandlung hinter dem im Zeitpunkt der Behandlung geltenden fachlichen Standard zurückbleibt. Haftung setzt zusätzlich einen daraus entstandenen Schaden und einen Ursachenzusammenhang voraus. Neben dem Behandlungsfehler steht der Aufklärungsfehler: Ohne wirksame Einwilligung ist der Eingriff rechtswidrig, auch wenn er fachlich einwandfrei war.
Heil- und Kostenplan
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Der Heil- und Kostenplan dokumentiert Befund, geplante Versorgung und voraussichtliche Kosten vor Beginn einer Zahnersatzbehandlung. Er wird der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt und ist Grundlage für den Festzuschuss. Für den Patienten schafft er Transparenz über Eigenanteil und Behandlungsumfang.
Hygienemanagement in der Praxis
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Das Hygienemanagement organisiert alle Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionsübertragungen in der Praxis. Grundlage ist ein schriftlicher Hygieneplan, der Zuständigkeiten, Verfahren, Mittel und Intervalle festlegt. Er stützt sich auf die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention.
Medizinprodukterecht
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Das Medizinprodukterecht regelt Inverkehrbringen, Betrieb und Aufbereitung von Medizinprodukten. In der Praxis betrifft dies unter anderem Behandlungseinheiten, Sterilisatoren, Röntgengeräte und Instrumente. Betreiber sind zu Einweisung, Funktionsprüfung, Wartung und Dokumentation verpflichtet.
Mehrkosten- und Privatvereinbarung
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Wünscht ein gesetzlich versicherter Patient eine Leistung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, muss dies vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbart werden. Bei Füllungen betrifft das die Mehrkostenvereinbarung, bei vollständig außervertraglichen Leistungen die Privatvereinbarung. Ohne die schriftliche Form vor Behandlungsbeginn entsteht kein Vergütungsanspruch.
Niederlassung und Praxisformen
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Die zahnärztliche Berufsausübung ist in verschiedenen Organisationsformen möglich, von der Einzelpraxis über die Berufsausübungsgemeinschaft und Praxisgemeinschaft bis zum medizinischen Versorgungszentrum. Die Formen unterscheiden sich in Haftung, Abrechnung, Investitionsbedarf und unternehmerischer Freiheit. Für die vertragszahnärztliche Tätigkeit ist die Zulassung erforderlich.
Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Qualitätsmanagement umfasst die systematische Beschreibung, Überprüfung und Verbesserung von Praxisabläufen. Es ist für vertragszahnärztliche Praxen verpflichtend und stützt sich auf Instrumente wie Prozessbeschreibungen, Checklisten, Fehlermanagement und Fortbildungsplanung. Leitgedanke ist der kontinuierliche Verbesserungsprozess.
Recall und Terminmanagement
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Das Recall-System ist die strukturierte Wiedereinbestellung von Patienten in risikoabhängigen Intervallen. Es überführt die Nachsorge von der Eigeninitiative des Patienten in einen organisierten Praxisablauf und ist damit die organisatorische Grundlage jeder langfristigen Prävention – insbesondere in der unterstützenden Parodontal- und Implantattherapie.
RKI-Empfehlungen und Hygieneplan
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut bilden den fachlichen Maßstab für die Hygiene in der Zahnarztpraxis. Aus ihnen leitet jede Praxis einen schriftlichen, auf ihre Verhältnisse zugeschnittenen Hygieneplan ab. Er regelt Zuständigkeiten, Mittel, Konzentrationen, Einwirkzeiten und Intervalle für alle hygienerelevanten Abläufe.
Schweigepflicht
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Die Schweigepflicht verpflichtet Zahnärzte und ihr Personal, alles geheim zu halten, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist. Sie ist berufsrechtlich verankert und strafrechtlich bewehrt. Sie gilt gegenüber jedermann, auch gegenüber Angehörigen, Arbeitgebern und anderen Behandlern, und wirkt über den Tod des Patienten hinaus.