MedizinprodukterechtPraxis & AbrechnungPrüfungsfokus
Das Medizinprodukterecht regelt Inverkehrbringen, Betrieb und Aufbereitung von Medizinprodukten. In der Praxis betrifft dies unter anderem Behandlungseinheiten, Sterilisatoren, Röntgengeräte und Instrumente. Betreiber sind zu Einweisung, Funktionsprüfung, Wartung und Dokumentation verpflichtet.