Aufklärungspflicht und EinwilligungPraxis & AbrechnungPrüfungsfokus
Vor jedem Eingriff muss der Patient über Diagnose, geplante Maßnahme, Risiken, Alternativen und Folgen eines Behandlungsverzichts aufgeklärt werden. Erst die auf dieser Grundlage erteilte Einwilligung macht den Eingriff rechtmäßig. Ohne wirksame Einwilligung stellt auch eine fachlich einwandfreie Behandlung eine Rechtsverletzung dar.