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BEMA – Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Der BEMA ist das Abrechnungsverzeichnis für Leistungen bei gesetzlich Versicherten. Er beruht auf dem Sachleistungsprinzip: Der Versicherte erhält die Leistung, die Abrechnung erfolgt über die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Maßstab ist das Wirtschaftlichkeitsgebot, wonach Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.
Festzuschusssystem beim Zahnersatz
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Seit 2005 richtet sich der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung zum Zahnersatz nicht mehr nach der gewählten Versorgung, sondern nach dem erhobenen Befund. Zu jedem Befund gehört eine Regelversorgung, aus deren Kosten der Festzuschuss abgeleitet wird. Wählt der Versicherte eine aufwendigere Versorgung, bleibt der Zuschuss gleich und der Mehrbetrag wird privat getragen.
Heil- und Kostenplan
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Der Heil- und Kostenplan dokumentiert Befund, geplante Versorgung und voraussichtliche Kosten vor Beginn einer Zahnersatzbehandlung. Er wird der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt und ist Grundlage für den Festzuschuss. Für den Patienten schafft er Transparenz über Eigenanteil und Behandlungsumfang.
Mehrkosten- und Privatvereinbarung
Praxis & Abrechnung
Prüfungsfokus
Wünscht ein gesetzlich versicherter Patient eine Leistung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, muss dies vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbart werden. Bei Füllungen betrifft das die Mehrkostenvereinbarung, bei vollständig außervertraglichen Leistungen die Privatvereinbarung. Ohne die schriftliche Form vor Behandlungsbeginn entsteht kein Vergütungsanspruch.