Datenschutz in der PraxisPraxis & AbrechnungPrüfungsfokus
Gesundheitsdaten zählen zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und unterliegen erhöhtem Schutz. Die Praxis muss Verarbeitungszwecke festlegen, Betroffene informieren und technische wie organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen. Ergänzend gilt die ärztliche Schweigepflicht, die vom Datenschutzrecht unabhängig fortbesteht.