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Praxis & Abrechnung
KI-generiert
Hygiene und Qualitätsmanagement

Medizinprodukterecht

Synonyme: MDR · Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Definition

Das Medizinprodukterecht regelt Inverkehrbringen, Betrieb und Aufbereitung von Medizinprodukten. In der Praxis betrifft dies unter anderem Behandlungseinheiten, Sterilisatoren, Röntgengeräte und Instrumente. Betreiber sind zu Einweisung, Funktionsprüfung, Wartung und Dokumentation verpflichtet.

Prüfungsfokus
  • Nur eingewiesene Personen dürfen Medizinprodukte bedienen; die Einweisung ist zu dokumentieren.
  • Sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen sind in vorgegebenen Intervallen durchzuführen.
  • Ein Bestandsverzeichnis dokumentiert die in der Praxis betriebenen Geräte.
  • Vorkommnisse mit Medizinprodukten unterliegen einer Meldepflicht.
Zahlen & Werte
Betreiberpflichten
Einweisung, Prüfung, Wartung, Dokumentation
Nachweis
Bestandsverzeichnis und Gerätedokumentation
Klinische Relevanz

Geräte dürfen nur von eingewiesenen Personen bedient werden, und die Einweisung ist zu dokumentieren. Ein Medizinproduktebuch beziehungsweise Bestandsverzeichnis dient dem Nachweis der Betreiberpflichten.

Abgrenzung
  • Arzneimittelrecht

    Betrifft Wirkstoffe mit pharmakologischer Wirkung statt Produkte mit physikalischer Wirkweise.

  • Strahlenschutzrecht

    Eigenes Regelwerk speziell für Röntgeneinrichtungen.

Typische Fallstricke
  • Bedienung neuer Geräte ohne dokumentierte Einweisung des Personals.
  • Versäumte Wartungs- und Prüfintervalle mit Verlust des Betriebsnachweises.
  • Eigenmächtige Veränderung von Geräten, wodurch die Herstellerfreigabe erlischt.
Merksatz

Betreiberpflicht heißt: einweisen, prüfen, warten, dokumentieren – vier Schritte, keine Wahlmöglichkeit.

Bilder & Videos

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Zusammenhänge
Teil von: Hygiene und Qualitätsmanagement

Hygieneplan, QM-System und Medizinprodukterecht.