ZahnLexikon
← Zurück zum Lexikon
Praxis & Abrechnung
KI-generiert

Medizinprodukterecht

Synonyme: MDR · Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Definition

Das Medizinprodukterecht regelt Inverkehrbringen, Betrieb und Aufbereitung von Medizinprodukten. In der Praxis betrifft dies unter anderem Behandlungseinheiten, Sterilisatoren, Röntgengeräte und Instrumente. Betreiber sind zu Einweisung, Funktionsprüfung, Wartung und Dokumentation verpflichtet.

Vollständiges Kapitel nur mit Pro

Im kostenlosen Modus siehst du die Definition. Prüfungsfokus, Zahlen & Werte, Abgrenzungen, Fallstricke, Merksätze, Abbildungen und Zusammenhänge schaltest du mit ZahnLexikon Pro frei.

Pro freischalten