ZahnLexikon
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Praxis & Abrechnung
KI-generiert
Praxisorganisation und Niederlassung

Niederlassung und Praxisformen

Synonyme: Praxisgründung · Kooperationsformen

Definition

Die zahnärztliche Berufsausübung ist in verschiedenen Organisationsformen möglich, von der Einzelpraxis über die Berufsausübungsgemeinschaft und Praxisgemeinschaft bis zum medizinischen Versorgungszentrum. Die Formen unterscheiden sich in Haftung, Abrechnung, Investitionsbedarf und unternehmerischer Freiheit. Für die vertragszahnärztliche Tätigkeit ist die Zulassung erforderlich.

Prüfungsfokus
  • In der Berufsausübungsgemeinschaft werden Behandlung und Abrechnung gemeinschaftlich geführt.
  • Die Praxisgemeinschaft teilt lediglich Räume, Geräte und Personal bei getrennter Abrechnung.
  • Für die vertragszahnärztliche Tätigkeit ist eine Zulassung erforderlich.
  • Ein angestelltes Tätigkeitsverhältnis ist ebenfalls in der vertragszahnärztlichen Versorgung möglich.
Zahlen & Werte
Kernunterschied
gemeinsame Behandlung/Abrechnung vs. nur gemeinsame Infrastruktur
Voraussetzung Kassentätigkeit
Zulassung
Klinische Relevanz

Die Wahl der Form beeinflusst Risiko, Arbeitsalltag und Handlungsspielraum erheblich und sollte fachlich beraten getroffen werden. Häufige Fehlerquelle ist die Verwechslung von Berufsausübungsgemeinschaft und Praxisgemeinschaft.

Abgrenzung
Typische Fallstricke
  • Verwechslung von Berufsausübungsgemeinschaft und Praxisgemeinschaft mit abrechnungsrechtlichen Folgen.
  • Gemeinsame Abrechnung in einer Praxisgemeinschaft, was als Falschabrechnung gewertet werden kann.
  • Unterschätzung der Haftungsfolgen bei gemeinschaftlicher Berufsausübung.
Merksatz

Berufsausübungsgemeinschaft heißt gemeinsame Behandlung und Abrechnung, Praxisgemeinschaft nur gemeinsame Räume und Geräte.

Bilder & Videos

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Zusammenhänge
Teil von: Praxisorganisation und Niederlassung

Praxisformen, Gründung und organisatorische Abläufe.