ZahnLexikon
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Praxis & Abrechnung
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Abrechnungswesen

BEMA – Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen

Synonyme: BEMA · Kassenabrechnung · Bewertungsmaßstab

Definition

Der BEMA ist das Abrechnungsverzeichnis für Leistungen bei gesetzlich Versicherten. Er beruht auf dem Sachleistungsprinzip: Der Versicherte erhält die Leistung, die Abrechnung erfolgt über die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Maßstab ist das Wirtschaftlichkeitsgebot, wonach Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.

Prüfungsfokus
  • Der BEMA gilt für gesetzlich Versicherte nach dem Sachleistungsprinzip.
  • Das Wirtschaftlichkeitsgebot verlangt ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen.
  • Die Abrechnung läuft über die Kassenzahnärztliche Vereinigung, nicht direkt mit dem Patienten.
  • Mehrleistungen über die Regelversorgung hinaus erfordern eine gesonderte Vereinbarung.
Zahlen & Werte
Grundprinzip
Sachleistungsprinzip
Maßstab
ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich
Klinische Relevanz

Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, sind gesondert zu vereinbaren und aufzuklären. Die Abgrenzung zwischen Kassenleistung und privater Zusatzleistung muss für den Patienten transparent sein.

Abgrenzung
  • GOZ

    Privatliquidation mit Steigerungsfaktor und direkter Abrechnung gegenüber dem Patienten.

  • Mehrkostenvereinbarung

    Ergänzt die Kassenleistung um privat zu tragende Anteile.

Typische Fallstricke
  • Unklare Trennung von Kassen- und Privatanteil, was zu Rückforderungen und Konflikten führt.
  • Fehlende schriftliche Vereinbarung bei Mehrkostenleistungen.
  • Übertragung der GOZ-Steigerungslogik auf den BEMA, wo sie nicht existiert.
Merksatz

Ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich – dieses Trio ist der Maßstab jeder Kassenleistung.

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Zusammenhänge
Teil von: Abrechnungswesen

BEMA, GOZ und der Heil- und Kostenplan.