BEMA – Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen
Synonyme: BEMA · Kassenabrechnung · Bewertungsmaßstab
Der BEMA ist das Abrechnungsverzeichnis für Leistungen bei gesetzlich Versicherten. Er beruht auf dem Sachleistungsprinzip: Der Versicherte erhält die Leistung, die Abrechnung erfolgt über die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Maßstab ist das Wirtschaftlichkeitsgebot, wonach Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.
- Der BEMA gilt für gesetzlich Versicherte nach dem Sachleistungsprinzip.
- Das Wirtschaftlichkeitsgebot verlangt ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen.
- Die Abrechnung läuft über die Kassenzahnärztliche Vereinigung, nicht direkt mit dem Patienten.
- Mehrleistungen über die Regelversorgung hinaus erfordern eine gesonderte Vereinbarung.
- Grundprinzip
- Sachleistungsprinzip
- Maßstab
- ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich
Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, sind gesondert zu vereinbaren und aufzuklären. Die Abgrenzung zwischen Kassenleistung und privater Zusatzleistung muss für den Patienten transparent sein.
- GOZ
Privatliquidation mit Steigerungsfaktor und direkter Abrechnung gegenüber dem Patienten.
- Mehrkostenvereinbarung
Ergänzt die Kassenleistung um privat zu tragende Anteile.
- Unklare Trennung von Kassen- und Privatanteil, was zu Rückforderungen und Konflikten führt.
- Fehlende schriftliche Vereinbarung bei Mehrkostenleistungen.
- Übertragung der GOZ-Steigerungslogik auf den BEMA, wo sie nicht existiert.
Ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich – dieses Trio ist der Maßstab jeder Kassenleistung.
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BEMA, GOZ und der Heil- und Kostenplan.