Implantatfreilegung und Einheilung
Synonyme: Zweitoperation · Second-Stage-Surgery · Gingivaformer
Bei gedeckter Einheilung liegt das Implantat während der Einheilphase vollständig unter der Schleimhaut und wird in einem Zweiteingriff freigelegt. Dabei wird die Verschlussschraube gegen einen Gingivaformer getauscht, der das periimplantäre Weichgewebe ausformt. Bei offener Einheilung entfällt dieser Zweiteingriff, weil bereits primär ein Gingivaformer eingesetzt wird.
- Gedeckte Einheilung bedeutet vollständige Schleimhautdeckung und einen Zweiteingriff zur Freilegung.
- Der Gingivaformer formt das Emergenzprofil und die periimplantäre Weichgewebsmanschette vor.
- Mindestens 2 mm keratinisierte Mukosa gelten als günstig für die langfristige Pflegbarkeit.
- Die biologische Breite am Implantat ist mit etwa 3–4 mm größer als am natürlichen Zahn.
- Empfohlene keratinisierte Mukosa
- ≥ 2 mm
- Biologische Breite am Implantat
- ca. 3–4 mm
- Übliche Einheilzeit vor Freilegung
- 3 Monate UK, 4–6 Monate OK
Die gedeckte Einheilung wird bevorzugt, wenn augmentiert wurde oder die Primärstabilität grenzwertig ist. Bei der Freilegung lässt sich zugleich die Breite der keratinisierten Mukosa verbessern, etwa durch apikalen Verschiebelappen oder ein freies Schleimhauttransplantat.
- Freilegungsoperation
Wird auch bei retinierten Zähnen in der Kieferorthopädie verwendet – dort mit anderem Ziel.
- Abutment und Emergenzprofil
Der Gingivaformer ist provisorisch; das Abutment trägt die definitive Suprakonstruktion.
- Freilegung mit einer Stanze ohne Rücksicht auf die keratinisierte Mukosa – vorhandenes Gewebe geht verloren.
- Zu kurzer Gingivaformer, der von der Schleimhaut überwachsen wird.
- Verletzung der Implantatschulter durch Metallinstrumente beim Entfernen eingewachsenen Gewebes.
Gedeckt einheilen heißt zweimal operieren – dafür bleibt das Implantat in der kritischen Phase ungestört.
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Bohrprotokoll, Insertion, Einheilung und Freilegung.