Praxis & Abrechnung
KI-generiert
Hygiene und Qualitätsmanagement
Arbeitsschutz in der Zahnarztpraxis
Synonyme: Biostoffverordnung · Gefährdungsbeurteilung · Nadelstichverletzung
Definition
Der Arbeitsschutz verpflichtet die Praxisleitung, Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln, zu bewerten und Schutzmaßnahmen festzulegen. In der Zahnarztpraxis stehen biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe, Röntgenstrahlung und ergonomische Belastungen im Vordergrund. Grundlage ist eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung, aus der Unterweisungen und Schutzmaßnahmen abgeleitet werden.
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