RKI-Empfehlungen und Hygieneplan
Synonyme: Hygieneplan · KRINKO-Empfehlungen · Infektionsprävention
Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut bilden den fachlichen Maßstab für die Hygiene in der Zahnarztpraxis. Aus ihnen leitet jede Praxis einen schriftlichen, auf ihre Verhältnisse zugeschnittenen Hygieneplan ab. Er regelt Zuständigkeiten, Mittel, Konzentrationen, Einwirkzeiten und Intervalle für alle hygienerelevanten Abläufe.
- Der schriftliche Hygieneplan ist verpflichtend und praxisindividuell zu erstellen.
- Medizinprodukte werden nach Risiko in unkritisch, semikritisch und kritisch eingestuft.
- Die hygienische Händedesinfektion ist die wirksamste Einzelmaßnahme zur Infektionsprävention.
- Schulung und Aktualisierung des Hygieneplans erfolgen regelmäßig und werden dokumentiert.
- Einwirkzeit der hygienischen Händedesinfektion
- in der Regel 30 Sekunden
- Risikoklassen von Medizinprodukten
- unkritisch, semikritisch, kritisch
- Aktualisierung des Hygieneplans
- mindestens jährlich und bei Änderungen
Der Hygieneplan ist verpflichtend, muss allen Mitarbeitenden zugänglich sein und wird regelmäßig geschult und aktualisiert. Kernpunkte sind die Händehygiene, die Aufbereitung von Medizinprodukten nach Risikoeinstufung, die Flächendesinfektion und die Wasserführung der Behandlungseinheiten.
- Medizinprodukterecht
Regelt Inverkehrbringen und Betrieb der Produkte, nicht die Hygieneorganisation der Praxis.
- Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis
Übergeordnetes System der Prozesssteuerung, in das die Hygiene eingebettet ist.
- Übernahme eines Musterhygieneplans ohne Anpassung an die eigenen Geräte und Abläufe.
- Nichtbeachtung der Einwirkzeiten bei der Flächendesinfektion.
- Fehlende Dokumentation der Schulungen.
Die RKI-Empfehlung ist der Maßstab, der Hygieneplan die eigene Übersetzung davon in den Praxisalltag.
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Hygieneplan, QM-System und Medizinprodukterecht.