GOZ – Gebührenordnung für Zahnärzte
Synonyme: GOZ · Privatliquidation · Gebührenordnung
Die GOZ regelt die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen für Privatversicherte und Selbstzahler. Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Punktzahl der Gebührennummer, dem gesetzlich festgelegten Punktwert und einem Steigerungsfaktor. Der Faktor bildet Schwierigkeit und Zeitaufwand der einzelnen Leistung ab.
- Die GOZ gilt für Privatpatienten und Selbstzahler, nicht für Kassenleistungen.
- Der Rechnungsbetrag berechnet sich aus Punktzahl, Punktwert und Steigerungsfaktor.
- Eine Überschreitung des Regelsatzes erfordert eine individuelle schriftliche Begründung.
- Für Leistungen außerhalb des Gebührenverzeichnisses ist eine schriftliche Vereinbarung vor Behandlungsbeginn nötig.
- Berechnungsformel
- Punktzahl × Punktwert × Steigerungsfaktor
- Begründungspflicht
- bei Überschreitung des Regelsatzes
Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus muss individuell und nachvollziehbar auf den konkreten Fall bezogen begründet werden. Pauschale oder formelhafte Begründungen halten einer Prüfung durch die Kostenerstatter regelmäßig nicht stand.
- Textbausteinbegründungen für erhöhte Steigerungsfaktoren ohne Bezug zum konkreten Behandlungsfall.
- Erbringung von Verlangensleistungen ohne vorherige schriftliche Vereinbarung.
- Verwechslung der Systematik mit dem BEMA, das nach anderen Grundsätzen aufgebaut ist.
Punktzahl × Punktwert × Steigerungsfaktor – nur der Faktor ist vom Behandler beeinflussbar und damit begründungspflichtig.
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BEMA, GOZ und der Heil- und Kostenplan.