Heil- und Kostenplan
Synonyme: HKP · Kostenvoranschlag
Der Heil- und Kostenplan dokumentiert Befund, geplante Versorgung und voraussichtliche Kosten vor Beginn einer Zahnersatzbehandlung. Er wird der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt und ist Grundlage für den Festzuschuss. Für den Patienten schafft er Transparenz über Eigenanteil und Behandlungsumfang.
- Das Festzuschusssystem koppelt den Zuschuss an den erhobenen Befund.
- Regelversorgung, gleichartige und andersartige Versorgung werden unterschieden.
- Der Plan ist vor Behandlungsbeginn einzureichen und genehmigen zu lassen.
- Ein Bonusheft mit lückenloser Vorsorgedokumentation erhöht den Zuschuss.
- Zuschussgrundlage
- Befund, nicht Versorgungsart
- Versorgungsformen
- Regelversorgung, gleichartig, andersartig
Der Festzuschuss richtet sich nach dem Befund, nicht nach der gewählten Versorgungsform. Wählt der Patient eine höherwertige Versorgung, bleibt der Zuschuss gleich und der Eigenanteil steigt.
- Regelversorgung
Standardversorgung, auf die sich der Festzuschuss bezieht.
- Andersartige Versorgung
Grundlegend abweichende Therapie, die privat abgerechnet wird.
- Behandlungsbeginn vor Genehmigung mit dem Risiko, den Zuschuss zu verlieren.
- Annahme, eine hochwertigere Versorgung erhöhe automatisch auch den Zuschuss.
- Unvollständige Befunddokumentation, wodurch der Zuschuss falsch berechnet wird.
Der Festzuschuss hängt am Befund, nicht an der Versorgung – wer aufwendiger versorgt, zahlt die Differenz selbst.
Medien werden gesucht …
BEMA, GOZ und der Heil- und Kostenplan.