Praxis & Abrechnung
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Abrechnungswesen
Mehrkosten- und Privatvereinbarung
Synonyme: Mehrkostenvereinbarung · Zuzahlungsvereinbarung · Vereinbarung nach § 28 SGB V
Definition
Wünscht ein gesetzlich versicherter Patient eine Leistung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, muss dies vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbart werden. Bei Füllungen betrifft das die Mehrkostenvereinbarung, bei vollständig außervertraglichen Leistungen die Privatvereinbarung. Ohne die schriftliche Form vor Behandlungsbeginn entsteht kein Vergütungsanspruch.
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