Festzuschusssystem beim Zahnersatz
Synonyme: Befundorientierte Festzuschüsse · Festzuschuss
Seit 2005 richtet sich der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung zum Zahnersatz nicht mehr nach der gewählten Versorgung, sondern nach dem erhobenen Befund. Zu jedem Befund gehört eine Regelversorgung, aus deren Kosten der Festzuschuss abgeleitet wird. Wählt der Versicherte eine aufwendigere Versorgung, bleibt der Zuschuss gleich und der Mehrbetrag wird privat getragen.
- Das befundorientierte Festzuschusssystem gilt seit dem 1. Januar 2005.
- Der Festzuschuss beträgt grundsätzlich 60 % der Regelversorgung.
- Mit fünfjährigem Bonusnachweis steigt er auf 70 %, mit zehnjährigem auf 75 %.
- Gleichartige Versorgungen erweitern die Regelversorgung, andersartige weichen von ihr ab.
- Grundfestzuschuss
- 60 % der Regelversorgung
- Bonus nach 5 Jahren
- 70 %
- Bonus nach 10 Jahren
- 75 %
- Einführung des Systems
- 2005
Der Festzuschuss erhöht sich bei nachgewiesener regelmäßiger Vorsorge über einen Bonus. Praktisch bedeutet das System, dass die Beratung Befund, Regelversorgung, gleichartige und andersartige Versorgung sauber trennen muss – nur so ist der Eigenanteil für den Patienten nachvollziehbar und die Vereinbarung rechtssicher.
- Heil- und Kostenplan
Das Formular, in dem Befund, Regelversorgung und geplante Therapie dokumentiert werden.
- GOZ – Gebührenordnung für Zahnärzte
Regelt die privatzahnärztliche Vergütung, nicht den Kassenzuschuss.
- Verwechslung von gleichartiger und andersartiger Versorgung mit falscher Abrechnungssystematik.
- Fehlende oder unvollständige Vereinbarung über den Mehrkostenanteil.
- Nichtbeachtung des Bonushefts, wodurch dem Patienten ein höherer Zuschuss entgeht.
Der Zuschuss hängt am Befund, nicht an der Versorgung – wer mehr will, zahlt die Differenz.
Medien werden gesucht …
BEMA, GOZ und der Heil- und Kostenplan.