ZahnLexikon
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Praxis & Abrechnung
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Abrechnungswesen

Festzuschusssystem beim Zahnersatz

Synonyme: Befundorientierte Festzuschüsse · Festzuschuss

Definition

Seit 2005 richtet sich der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung zum Zahnersatz nicht mehr nach der gewählten Versorgung, sondern nach dem erhobenen Befund. Zu jedem Befund gehört eine Regelversorgung, aus deren Kosten der Festzuschuss abgeleitet wird. Wählt der Versicherte eine aufwendigere Versorgung, bleibt der Zuschuss gleich und der Mehrbetrag wird privat getragen.

Prüfungsfokus
  • Das befundorientierte Festzuschusssystem gilt seit dem 1. Januar 2005.
  • Der Festzuschuss beträgt grundsätzlich 60 % der Regelversorgung.
  • Mit fünfjährigem Bonusnachweis steigt er auf 70 %, mit zehnjährigem auf 75 %.
  • Gleichartige Versorgungen erweitern die Regelversorgung, andersartige weichen von ihr ab.
Zahlen & Werte
Grundfestzuschuss
60 % der Regelversorgung
Bonus nach 5 Jahren
70 %
Bonus nach 10 Jahren
75 %
Einführung des Systems
2005
Klinische Relevanz

Der Festzuschuss erhöht sich bei nachgewiesener regelmäßiger Vorsorge über einen Bonus. Praktisch bedeutet das System, dass die Beratung Befund, Regelversorgung, gleichartige und andersartige Versorgung sauber trennen muss – nur so ist der Eigenanteil für den Patienten nachvollziehbar und die Vereinbarung rechtssicher.

Abgrenzung
Typische Fallstricke
  • Verwechslung von gleichartiger und andersartiger Versorgung mit falscher Abrechnungssystematik.
  • Fehlende oder unvollständige Vereinbarung über den Mehrkostenanteil.
  • Nichtbeachtung des Bonushefts, wodurch dem Patienten ein höherer Zuschuss entgeht.
Merksatz

Der Zuschuss hängt am Befund, nicht an der Versorgung – wer mehr will, zahlt die Differenz.

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Zusammenhänge
Teil von: Abrechnungswesen

BEMA, GOZ und der Heil- und Kostenplan.