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Praxis & Abrechnung
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Abrechnungswesen

Festzuschusssystem beim Zahnersatz

Synonyme: Befundorientierte Festzuschüsse · Festzuschuss

Definition

Seit 2005 richtet sich der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung zum Zahnersatz nicht mehr nach der gewählten Versorgung, sondern nach dem erhobenen Befund. Zu jedem Befund gehört eine Regelversorgung, aus deren Kosten der Festzuschuss abgeleitet wird. Wählt der Versicherte eine aufwendigere Versorgung, bleibt der Zuschuss gleich und der Mehrbetrag wird privat getragen.

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