ZahnLexikon
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Praxis & Abrechnung
KI-generiert
Berufsrecht und Patientenrechte

Dokumentationspflicht

Synonyme: Behandlungsdokumentation · Karteiführung

Definition

Die Behandlungsdokumentation hält Befunde, Diagnosen, Maßnahmen, Aufklärung und Verlauf nachvollziehbar fest. Sie dient der Behandlungssicherheit, der Nachweisbarkeit erbrachter Leistungen und der Beweisführung im Streitfall. Nachträgliche Änderungen müssen als solche erkennbar bleiben.

Prüfungsfokus
  • Zu dokumentieren sind Befunde, Diagnosen, Therapie, Aufklärung und Verlauf.
  • Änderungen müssen nachvollziehbar bleiben; der ursprüngliche Inhalt darf nicht verschwinden.
  • Patienten haben grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen.
  • Lückenhafte Dokumentation kann sich im Haftungsprozess zulasten der Behandlerseite auswirken.
Zahlen & Werte
Regelaufbewahrungsfrist
in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung
Zeitpunkt
zeitnah zur Behandlung
Klinische Relevanz

Eine fehlende oder lückenhafte Dokumentation kann im Haftungsfall zu Beweisnachteilen für die Praxis führen. Zeitnahes Dokumentieren ist deshalb nicht nur formale Pflicht, sondern konkreter Eigenschutz.

Abgrenzung
Typische Fallstricke
  • Nachträgliches Überschreiben von Einträgen, wodurch die Dokumentation ihre Beweiskraft verliert.
  • Dokumentation erst am Ende des Tages aus dem Gedächtnis mit Lücken und Ungenauigkeiten.
  • Fehlende Dokumentation von Absagen, Abbrüchen und Non-Compliance des Patienten.
Merksatz

Was nicht dokumentiert ist, gilt im Streitfall regelmäßig als nicht erfolgt.

Bilder & Videos

Medien werden gesucht …

Zusammenhänge
Teil von: Berufsrecht und Patientenrechte

Aufklärung, Dokumentation und Datenschutz.