ZahnLexikon
← Zurück zum Lexikon
Praxis & Abrechnung
KI-generiert
Berufsrecht und Patientenrechte

Schweigepflicht

Synonyme: Ärztliche Schweigepflicht · Verschwiegenheitspflicht

Definition

Die Schweigepflicht verpflichtet Zahnärzte und ihr Personal, alles geheim zu halten, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist. Sie ist berufsrechtlich verankert und strafrechtlich bewehrt. Sie gilt gegenüber jedermann, auch gegenüber Angehörigen, Arbeitgebern und anderen Behandlern, und wirkt über den Tod des Patienten hinaus.

Vollständiges Kapitel nur mit Pro

Im kostenlosen Modus siehst du die Definition. Prüfungsfokus, Zahlen & Werte, Abgrenzungen, Fallstricke, Merksätze, Abbildungen und Zusammenhänge schaltest du mit ZahnLexikon Pro frei.

Pro freischalten