Aufklärungspflicht und Einwilligung
Synonyme: Aufklärungspflicht · Informed Consent · Patientenaufklärung
Vor jedem Eingriff muss der Patient über Diagnose, geplante Maßnahme, Risiken, Alternativen und Folgen eines Behandlungsverzichts aufgeklärt werden. Erst die auf dieser Grundlage erteilte Einwilligung macht den Eingriff rechtmäßig. Ohne wirksame Einwilligung stellt auch eine fachlich einwandfreie Behandlung eine Rechtsverletzung dar.
- Aufzuklären ist über Diagnose, Verlauf, Risiken, Alternativen und Folgen der Nichtbehandlung.
- Die Aufklärung muss mündlich erfolgen; Formulare dienen der Dokumentation.
- Sie muss so rechtzeitig erfolgen, dass eine wohlüberlegte Entscheidung möglich ist.
- Bei Minderjährigen und bei Betreuung sind die gesetzlichen Vertreter einzubeziehen.
- Form
- mündliches Gespräch, schriftlich dokumentiert
- Zeitpunkt
- rechtzeitig vor dem Eingriff
Die Aufklärung muss mündlich und so rechtzeitig erfolgen, dass eine überlegte Entscheidung möglich ist. Formulare ersetzen das Gespräch nicht, sondern dokumentieren es lediglich.
- Wirtschaftliche Aufklärung
Betrifft die Kostentragung, nicht die medizinischen Risiken.
- Mutmaßliche Einwilligung
Nur in Notfallsituationen, wenn der Wille nicht erfragt werden kann.
- Aushändigung eines Formulars unmittelbar vor dem Eingriff ohne echte Bedenkzeit.
- Verzicht auf die wirtschaftliche Aufklärung bei Leistungen, die der Patient selbst tragen muss.
- Fehlende Aufklärung über echte Behandlungsalternativen, wenn mehrere Wege vertretbar sind.
Ein unterschriebenes Formular ohne Gespräch ist keine wirksame Aufklärung – das Gespräch ist der eigentliche Vorgang.
Medien werden gesucht …
Aufklärung, Dokumentation und Datenschutz.