Zystostomie
Synonyme: Partsch I · Fensterung · Marsupialisation
Die Zystostomie ist ein chirurgisches Verfahren zur Entlastung einer Zyste durch Eröffnung und Umwandlung des Zystenhohlraums in eine Nebenhöhle der Mundhöhle. Durch die Eröffnung bricht der innere Fluiddruck zusammen, was zu einer Druckentlastung und einer nachfolgenden Verkleinerung des Knochendefekts führt. Der Zystenbalg verbleibt dabei weitgehend in situ.
- Die Zystostomie (Operation nach Partsch I) wandelt den Zystenhohlraum durch chirurgische Eröffnung in eine Bucht der Mund- oder Kieferhöhle um.
- Hauptindikation sind sehr große Zysten sowie die unmittelbar drohende Schädigung benachbarter Strukturen wie des Nervus alveolaris inferior.
- Der Zystenbalg verbleibt weitgehend in situ und wird an den Rändern mit der oralen Schleimhaut vernäht (Marsupialisation).
- Durch den Wegfall des intrazystischen Drucks kommt es zur sekundären Knochenneubildung vom Rand her.
- Eine histopathologische Untersuchung von Gewebeanteilen der Zystenwand ist zum Ausschluss von Malignomen oder Odontomen zwingend erforderlich.
- Klassifikation nach Partsch
- Typ I
- Typischer Zeitabstand bis zur zweizeitigen Zystektomie
- 6-12 Monate
Die Zystostomie (Partsch I) wird bevorzugt bei sehr großen Zysten oder bei unmittelbarer Nähe zu gefährdeten anatomischen Strukturen (Nervus alveolaris inferior, Kieferhöhle) angewendet. Nach Eröffnung wird der Balg mit der Mundschleimhaut vernäht und die Höhle mittels Obturator oder Tamponade offen gehalten, um den Entlastungsdruck aufrechtzuerhalten. Nach Verkleinerung des Hohlraums durch sekundäre Knochenneubildung kann sekundär eine Zystektomie zur Restausräumung erfolgen.
- Zystektomie
Bei der Zystektomie (Partsch II) wird der Zystenbalg im Gegensatz zur Zystostomie vollständig enukleiert und die Höhle primär verschlossen.
- Ameloblastom
Ein Ameloblastom ist ein benignes, aber lokal invasives Odontom, das meist eine Resektion im Gesunden statt einer bloßen Zystostomie erfordert.
- Verwechslung von Partsch I (Zystostomie mit Erhalt des Balgs) und Partsch II (Zystektomie mit vollständiger Balgentfernung).
- Unterlassen der Nachsorge: Ohne Obturator oder Tamponade droht ein vorzeitiger Verschluss des Fensters und ein Rezidiv des Fluiddrucks.
- Verzicht auf die Biopsie der eröffneten Zystenwand, wodurch lokal aggressive Läsionen wie Ameloblastome übersehen werden können.
Zystostomie nimmt den Druck und verkleinert die Höhle.
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- VoraussetzungRadikuläre Zyste
Ausgedehnte radikuläre Zysten stellen eine klassische Indikation für ein zystostomisches Vorgehen zur Gewebeschonung dar.
- TherapieZystektomie
Eine Zystektomie schließt sich nach Verkleinerung des Hohlraums durch die Zystostomie häufig zweizeitig zur Restausräumung an.
- AbgrenzungNervus alveolaris inferior
Die Schonung des Nervus alveolaris inferior vor iatrogenen Schäden ist einer der Hauptgründe für die Zystostomie.
- DiagnostikOrthopantomogramm
Das Orthopantomogramm wird zur Verlaufskontrolle der ossären Regeneration nach Zystostomie eingesetzt.
Odontogene Zysten, benigne und maligne Läsionen.