Pflegegrad und zahnärztliche Leistungen
Synonyme: Pflegegrade · Kooperationsvertrag Pflegeeinrichtung
Seit 2017 wird Pflegebedürftigkeit in Deutschland in fünf Pflegegraden erfasst, die den Grad der Selbstständigkeit abbilden. Für die Zahnmedizin sind daran besondere Leistungen geknüpft: Versicherte mit Pflegegrad, mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder mit Eingliederungshilfe haben Anspruch auf zusätzliche präventive Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen.
- Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die Selbstständigkeit statt des reinen Zeitaufwands bewerten.
- Anspruchsberechtigt sind Versicherte mit Pflegegrad, eingeschränkter Alltagskompetenz oder Eingliederungshilfe.
- Zu den zusätzlichen Leistungen zählen Mundgesundheitsstatus, Mundpflegeplan, Aufklärung und Belagentfernung.
- Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen regeln die aufsuchende Betreuung strukturell.
- Anzahl der Pflegegrade
- 5
- Einführung der Pflegegrade
- 2017
- Vorheriges System
- 3 Pflegestufen
Dazu gehören die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, ein individueller Mundpflegeplan, die Aufklärung von Pflegenden sowie die Entfernung harter Zahnbeläge. Zahnärztliche Praxen können mit Pflegeeinrichtungen Kooperationsverträge schließen, die eine regelmäßige aufsuchende Betreuung organisatorisch und abrechnungstechnisch absichern.
- Aufsuchende Betreuung
Beschreibt die Versorgungsform; der Pflegegrad ist die leistungsrechtliche Grundlage.
- Heil- und Kostenplan
Betrifft die Planung von Zahnersatz, nicht die Präventionsleistungen bei Pflegebedürftigkeit.
- Verwechslung der Pflegegrade mit den bis 2016 gültigen Pflegestufen.
- Aufsuchende Betreuung ohne Kooperationsvertrag mit entsprechend eingeschränkter Abrechenbarkeit.
- Erstellung eines Mundpflegeplans ohne Rückkopplung an das Pflegepersonal.
Pflegegrad öffnet eigene Präventionsleistungen – Status, Plan, Aufklärung, Zahnsteinentfernung.
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Betreuungskonzepte, Multimorbidität und Polypharmazie.